Weilarbeit

Aus Handbuch
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Weilarbeit wurde eine Mehrarbeit von maximal 4 Stunden bezeichnet.

Weilarbeit war eine Möglichkeit, anfallende Kosten zu sparen, da in der Weile (Freizeit) gearbeitet wurde. Die Weilarbeit darf im Gegensatz zur Ledigen Schicht nicht länger wie 4 Stunden dauern.
Im Rahmen der Weilarbeit wurden verschiedene Arbeiten verrichtet. So wurde in der Bergschicht die Bergekästen gesetzt, in der Erzschicht die Erzgänge nachgeschrämt oder andere, meist Aufräumungsarbeiten durchgeführt.
Weilarbeit war eigentlich nur für Eigenlehnergruben zulässig, um sie bauhaftig zu halten, aber sie wurde aber auch in anderen Bergwerken durchgeführt.

„Wo einer, zweene, oder biß in vier Gewercken, eigene gebewde, oder Zechen hetten, der, oder die, sollen dieselben, mit der Weilarbeit, alle Tage, vier Stunden, die geschehe vor oder nach Mittage, bawhafftig erhalten, wo aber zwo Schichten, fürgewerckt, oder die Zeche fündig würde, als dann soll sie Bergleufftiger weise, unnd laut unser Ordnung gebawet werden.“ (Bergordnung Joachimsthal(13))