Zwölfte

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Der Zwölfte war eine Abgabe der Gewerken an den Erbstöllner für einen alten wieder aufgewältigten Erbstolln.

Konnte das Stollnort dann weiter getrieben werden, wurde für die dann angeschlossenen Gruben wieder die Abgabe in Höhe des Neunten fällig. Der Zwölfte wurde wie der Neunte nach Abzug des Zehnten gezahlt und war der Zwölfte Teil des Restes der in der Grube geförderten Minerale.