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=== Was tun bei einem Unfall? === | === Was tun bei einem Unfall? === | ||
| + | Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, daß | ||
| + | es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte! | ||
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| + | ?? Zunächst ist zu prüfen, ob eine akute Gefährdung der potentiellen Helfer besteht. Das hat nichts | ||
| + | mit Eigennutz zu tun, sondern ein unverletzter Helfer ist Voraussetzung für erfolgreiche Erste | ||
| + | Hilfe. | ||
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| + | ?? Hat man sich als Helfer soweit möglich gegen Gefahren gesichert, sorgt man dafür, daß der | ||
| + | Verunfallte keinen weiteren Gefahren ausgesetzt ist. Im einfachsten Fall wird er aus der | ||
| + | Gefahrenzone entfernt, ist dies aufgrund der Verletzungen oder sonstiger Umstände unmöglich, | ||
| + | trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten. | ||
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| + | ?? Der nächste Schritt sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Beispiel bei Bewußtlosigkeit, | ||
| + | Atemstillstand, starken Blutungen, Knochenbrüchen und Ähnlichem. Grundsätzlich ist in jedem | ||
| + | Fall Erste Hilfe zu leisten, wenn der Verunfallte nicht gerade durch mechanische Einwirkungen | ||
| + | erkennbar tot ist. Gerade bei Unterkühlungs- und Erschöpfungszuständen kann trotz nicht mehr | ||
| + | erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte | ||
| + | wiederbelebt werden! | ||
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| + | Die oben geschilderten Reihenfolge ist die gleichen wie bei jedem anderen Unfall irgendwo über | ||
| + | Tage. Gerade mal die notwendigen Techniken bei der Bergung aus dem Seil (Kapitel 14.9) können | ||
| + | einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem | ||
| + | Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die | ||
| + | Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung. | ||
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| + | Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der | ||
| + | anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht. | ||
| + | Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere | ||
| + | Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal | ||
| + | günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu | ||
| + | holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel | ||
| + | warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter | ||
| + | seltenen Umständen kann man es verantworten, einen Befahrer allein Hilfe holen zu schicken! | ||
| + | |||
| + | Je nach Umständen reichen ein paar Träger und eine Trage, Zubehör zur Seiltechnik, | ||
| + | Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des | ||
| + | Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden, | ||
| + | dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen | ||
| + | Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg | ||
| + | beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden. | ||
| + | Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten | ||
| + | ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das | ||
| + | Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem | ||
| + | direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die | ||
| + | Rufnummern der genannten Organisationen siehe Kapitel 0. | ||
| + | |||
| + | Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten | ||
| + | machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner | ||
| + | soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang | ||
| + | in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der | ||
| + | Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige | ||
| + | Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch | ||
| + | Kapitel 16.6.5. | ||
| + | |||
| + | Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn | ||
| + | Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein | ||
| + | verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem! | ||
| + | |||
=== Spezielle Ratschläge für häufige Fälle === | === Spezielle Ratschläge für häufige Fälle === | ||
==== Unterkühlung ==== | ==== Unterkühlung ==== | ||
Version vom 25. Juni 2012, 07:20 Uhr
Vorwort
Unser Anliegen
Unser Anliegen ist es, das Erbe der Alten zu bewahren und zu dokumentieren.
Was sind Altbergbaubefahrung und bergbauhistorische Forschung
Altbergbaubefahrung: alle Techniken und Arbeitsmethoden, um einen auflässigen Grubenbau zugänglich und befahrbar zu machen.
Der Berg
Minerale und Gesteine
Minerale und Gesteine sind das Ziel des Bergbaus.
Mineral
Als Mineral (griechisch Minera: „Erz“) bezeichnet man einen natürlich vorkommenden Stoff mit definierter chemischer Zusammensetzung.
Sekundärbildungen: Sinter, Sudel und Excentriques
Sekundärbildungen sind Mineralbildungen, die durch chemische Umwandlungen der primären Mineralisation entstanden.
Gesteine
Gesteine bestehen aus einem oder mehreren Mineralen (Mineralgemenge).
Ein bisschen Lagerstättenkunde
Lagerstätten
Lagerstätten sind wirtschaftlich gewinnbare Mineralvorkommen.
Ganglagerstätten
Ganglagerstätten sind häufig Ziel von Altbergbauforschungen.
Das Bergwerk - die Welt unter Tage. Was erwartet einen?
Grubenbaue
Stolln und Strecken
Abbaue
Schächte
Schächte sind vertikale oder geneigte Grubenbaue mit oder ohne Tagesöffnung.
Noch mehr Fachjargon
Technische Einrichtungen und ihre Standorte
Arbeitsspuren und Gerätschaften
Inschriften, Tafeln, Stufen
Gang- und Fundtafeln
Quartals- und Gedingezeichen
Markscheiden und Verstufungen
Polygonpunkttafeln
Und noch mehr
Ausbau
Ausbau von Strecken und Schächten zur Sicherung der Standfestigkeit
Fahrten
Tragewerk und Gerinne
Fauna und Flora
„Unser Bergwerk hat Heilkräfte“
Gase
Methan
Kohlendioxid
Schwefelwasserstoff, Schwefeloxide, Stickoxide
Grubenwässer und Stäube
Grubenwässer und Stäube: Anorganische Stoffe
Grubenwässer: Organische Stoffe
Radioaktivität - Ionisierende Strahlung
Radioaktivität
Radon - Das tödliche Strahlengas kriecht aus dem Atom-Berg!
Natürliche Strahlenbelastung
Strahlung und Befahrung
Die persönliche Ausrüstung
Helm
Geleucht
Das Karbidgeleucht
Das elektrische Geleucht
Sicherheitstips Beleuchtung
Kleidung
Alte Sachen, Kombi, Schlaz
Handschuhe
Schutz gegen Wasser
Gummizeug
Neoprene
Feuchteschutz für die Ausrüstung
Rucksack
Essen, Trinken
Persönliche Ausrüstung
Etwas speziellere Ausrüstungsgegenstände
Nachweisgeräte
Wetterlampe
Gasprüfröhrchen, Balgenpumpe
Nachweisgeräte für ionisierende Strahlung
Selbstretter
Wasserfahrzeuge
Bergbauhistorische Dokumentationen
Inhalt und Form der Dokumentation
Die Arbeit mit Quellen
Verbale Beschreibung eines Grubenbaus; Befahrungsbericht
Die zeichnerische Darstellung
Das Aufmaß
Risse und zeichnerische Darstellung
Fotodokumentation
Die Fotoausrüstung
Das gute Bild unter Tage
Die Fototour
Abgüsse
Bergung und Präparation von Funden
Holz
Metall
Stein
Möglichkeiten der Altersbestimmung
Der Einstieg. Auffinden und Herrichten von Zugängen zum Altbergbau
Quellenarbeit
Übertägige Hinweise auf Zugänge
Auffinden von Zugängen von unten
Aufwältigung - nicht nur für Zugänge
Ausbuddeln
Arbeit mit Schlägel und Eisen
Umgang mit der Säge
Aufwältigung von Schächten
Nutzung vorhandener Zugänge
Sicherung und Ausbau - nicht nur für Zugänge
Erkundungsausbau: Schürfe und Schurfschächte
Ausführung der Getriebezimmerung
Ausbau von Mundlöchern
Ausbau mit Holz
Türstockausbau
Ausbau mit Stempeln
Ausbau mit Kappen
Polygonausbau
Stahlausbau
Bruchsteinmauern und Gewölbe
Trockenmauerungen
Mauerungen mit Bindemittel
Ausbau von Schächten
Holzausbau von Schächten
Bolzenschrotausbau
Halb- und Vollschrotausbau
Ausbau von Schächten in Mauerung
Kellerhalsmauerung
Kellerhalsmauerung mit überspringenden Bögen
Scheibenmauern auf Bögen, Schachtscheider
Rundschächte
Erkundungsausbau: „Befahrerverwahrungen“
Verwahrung
Die Befahrung
Sicherheit zuerst!
Wege zu mehr Sicherheit
Vorbereitung der Befahrung
An- und Abmarsch ohne Komplikationen
Orientierung unter Tage
Fortbewegung unter Tage
Befahrung horizontaler Strecken ohne Seiltechnik
Befahrung vertikaler Strecken ohne Seiltechnik
Aufnahmen
Ausfahrt
Nacharbeiten
Montanspeleologische Techniken
Die Einseiltechnik
Historische Entwicklung der Seiltechnik
Allgemeine Hinweise zum Material
Strickfahrten (Strickleitern)
Die persönliche Seilausrüstung
Das Seil
Schlingen
Karabiner
Knoten
Seilklemmen
Gurte
Abseilgeräte
Die zweite Sicherung beim Abseilen
Befestigungstechnik
Der Ausbau von Schächten mit dem Seil
Seiltechnik in vertikalen Bauen
Das Abseilen
Das Aufsteigen
Verfitzt - was tun?
Seiltechnik in horizontalen Bauen
Absturzsicherung
Quergänge
Aufstieg in vertikalen Bauen
Freiklettern
Sicherung beim Freiklettern
Aufstieg mit technischen Hilfsmitteln
Kameradenhilfe, Bergung mittels Seiltechnik
Kameradenhilfe – Bergen aus dem Seil
Verletztenbergung aus der Grube
Materialbergung
Erste Hilfe unter Tage
Dieses Kapitel ist kürzer, als es für eine vollständige Darstellung sein müßte. Das liegt daran, daß wir das Fahrrad nicht neu erfinden wollen – es gibt zahlreiche Publikationen für die Höhlenrettung, die wir bestenfalls hätten abschreiben können. Wir haben daher hier nur allgemeine Verhaltensregeln zusammengefaßt und verweisen zum weiteren Studium auf die Literatur (insbesondere [5], auch [18], [7], [38]). Die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Altbergbau sind die gleichen wie bei einem Verkehrsunfall (Knochenbrüche, Schock, Bewußtlosigkeit ...) und in den entsprechenden Lehrbüchern enthalten (Fahrschule!). Wer ein Übriges tun will, meldet sich mal wieder beim DRK zum Lehrgang an. Ausführlicher sind wir lediglich auf befahrungstypische Gefahren (Unterkühlung, Entkräftung, Flüssigkeitsmangel) eingegangen, die in den allgemeinen Lehrbüchern nicht auftauchen. Hinsichtlich der Gefahren durch Gase und Vergiftungen sei auf die Ausführungen im Kapitel 7 verwiesen.
Was tun bei einem Unfall?
Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, daß es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte!
?? Zunächst ist zu prüfen, ob eine akute Gefährdung der potentiellen Helfer besteht. Das hat nichts mit Eigennutz zu tun, sondern ein unverletzter Helfer ist Voraussetzung für erfolgreiche Erste Hilfe.
?? Hat man sich als Helfer soweit möglich gegen Gefahren gesichert, sorgt man dafür, daß der Verunfallte keinen weiteren Gefahren ausgesetzt ist. Im einfachsten Fall wird er aus der Gefahrenzone entfernt, ist dies aufgrund der Verletzungen oder sonstiger Umstände unmöglich, trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten.
?? Der nächste Schritt sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Beispiel bei Bewußtlosigkeit, Atemstillstand, starken Blutungen, Knochenbrüchen und Ähnlichem. Grundsätzlich ist in jedem Fall Erste Hilfe zu leisten, wenn der Verunfallte nicht gerade durch mechanische Einwirkungen erkennbar tot ist. Gerade bei Unterkühlungs- und Erschöpfungszuständen kann trotz nicht mehr erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte wiederbelebt werden!
Die oben geschilderten Reihenfolge ist die gleichen wie bei jedem anderen Unfall irgendwo über Tage. Gerade mal die notwendigen Techniken bei der Bergung aus dem Seil (Kapitel 14.9) können einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung.
Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht. Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter seltenen Umständen kann man es verantworten, einen Befahrer allein Hilfe holen zu schicken!
Je nach Umständen reichen ein paar Träger und eine Trage, Zubehör zur Seiltechnik, Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden, dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden. Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die Rufnummern der genannten Organisationen siehe Kapitel 0.
Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch Kapitel 16.6.5.
Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem!