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(Erste Hilfe unter Tage)
(Was tun bei einem Unfall?)
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=== Was tun bei einem Unfall? ===
 
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Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, daß
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es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte!
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trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten.
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erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte
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einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem
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Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die
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Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung.
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Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der
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anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht.
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Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere
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Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal
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günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu
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holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel
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warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter
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Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des
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Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden,
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dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen
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Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg
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beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden.
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Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten
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ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das
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Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem
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direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die
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Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten
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machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner
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soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang
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in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der
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Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige
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Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch
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Kapitel 16.6.5.
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Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn
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Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein
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verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem!
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=== Spezielle Ratschläge für häufige Fälle ===
 
=== Spezielle Ratschläge für häufige Fälle ===
 
==== Unterkühlung ====
 
==== Unterkühlung ====

Version vom 25. Juni 2012, 07:20 Uhr

Vorwort

Unser Anliegen

Unser Anliegen ist es, das Erbe der Alten zu bewahren und zu dokumentieren.

Was sind Altbergbaubefahrung und bergbauhistorische Forschung

Altbergbaubefahrung: alle Techniken und Arbeitsmethoden, um einen auflässigen Grubenbau zugänglich und befahrbar zu machen.

Der Berg

Minerale und Gesteine

Minerale und Gesteine sind das Ziel des Bergbaus.

Mineral

Als Mineral (griechisch Minera: „Erz“) bezeichnet man einen natürlich vorkommenden Stoff mit definierter chemischer Zusammensetzung.

Sekundärbildungen: Sinter, Sudel und Excentriques

Sekundärbildungen sind Mineralbildungen, die durch chemische Umwandlungen der primären Mineralisation entstanden.

Gesteine

Gesteine bestehen aus einem oder mehreren Mineralen (Mineralgemenge).

Ein bisschen Lagerstättenkunde

Lagerstätten

Lagerstätten sind wirtschaftlich gewinnbare Mineralvorkommen.

Ganglagerstätten

Ganglagerstätten sind häufig Ziel von Altbergbauforschungen.

Das Bergwerk - die Welt unter Tage. Was erwartet einen?

Grubenbaue

Stolln und Strecken

Abbaue

Schächte

Schächte sind vertikale oder geneigte Grubenbaue mit oder ohne Tagesöffnung.

Noch mehr Fachjargon

Technische Einrichtungen und ihre Standorte

Arbeitsspuren und Gerätschaften

Inschriften, Tafeln, Stufen

Gang- und Fundtafeln

Quartals- und Gedingezeichen

Markscheiden und Verstufungen

Polygonpunkttafeln

Und noch mehr

Ausbau

Ausbau von Strecken und Schächten zur Sicherung der Standfestigkeit

Fahrten

Tragewerk und Gerinne

Fauna und Flora

„Unser Bergwerk hat Heilkräfte“

Gase

Methan

Kohlendioxid

Schwefelwasserstoff, Schwefeloxide, Stickoxide

Grubenwässer und Stäube

Grubenwässer und Stäube: Anorganische Stoffe

Grubenwässer: Organische Stoffe

Radioaktivität - Ionisierende Strahlung

Radioaktivität

Radon - Das tödliche Strahlengas kriecht aus dem Atom-Berg!

Natürliche Strahlenbelastung

Strahlung und Befahrung

Die persönliche Ausrüstung

Helm

Geleucht

Das Karbidgeleucht

Das elektrische Geleucht

Sicherheitstips Beleuchtung

Kleidung

Alte Sachen, Kombi, Schlaz

Handschuhe

Schutz gegen Wasser

Gummizeug

Neoprene

Feuchteschutz für die Ausrüstung

Rucksack

Essen, Trinken

Persönliche Ausrüstung

Etwas speziellere Ausrüstungsgegenstände

Nachweisgeräte

Wetterlampe

Gasprüfröhrchen, Balgenpumpe

Nachweisgeräte für ionisierende Strahlung

Selbstretter

Wasserfahrzeuge

Bergbauhistorische Dokumentationen

Inhalt und Form der Dokumentation

Die Arbeit mit Quellen

Verbale Beschreibung eines Grubenbaus; Befahrungsbericht

Die zeichnerische Darstellung

Das Aufmaß

Risse und zeichnerische Darstellung

Fotodokumentation

Die Fotoausrüstung

Das gute Bild unter Tage

Die Fototour

Abgüsse

Bergung und Präparation von Funden

Holz

Metall

Stein

Möglichkeiten der Altersbestimmung

Der Einstieg. Auffinden und Herrichten von Zugängen zum Altbergbau

Quellenarbeit

Übertägige Hinweise auf Zugänge

Auffinden von Zugängen von unten

Aufwältigung - nicht nur für Zugänge

Ausbuddeln

Arbeit mit Schlägel und Eisen

Umgang mit der Säge

Aufwältigung von Schächten

Nutzung vorhandener Zugänge

Sicherung und Ausbau - nicht nur für Zugänge

Erkundungsausbau: Schürfe und Schurfschächte

Ausführung der Getriebezimmerung

Ausbau von Mundlöchern

Ausbau mit Holz

Türstockausbau

Ausbau mit Stempeln

Ausbau mit Kappen

Polygonausbau

Stahlausbau

Bruchsteinmauern und Gewölbe

Trockenmauerungen

Mauerungen mit Bindemittel

Ausbau von Schächten

Holzausbau von Schächten

Bolzenschrotausbau

Halb- und Vollschrotausbau

Ausbau von Schächten in Mauerung

Kellerhalsmauerung

Kellerhalsmauerung mit überspringenden Bögen

Scheibenmauern auf Bögen, Schachtscheider

Rundschächte

Erkundungsausbau: „Befahrerverwahrungen“

Verwahrung

Die Befahrung

Sicherheit zuerst!

Wege zu mehr Sicherheit

Vorbereitung der Befahrung

An- und Abmarsch ohne Komplikationen

Orientierung unter Tage

Fortbewegung unter Tage

Befahrung horizontaler Strecken ohne Seiltechnik

Befahrung vertikaler Strecken ohne Seiltechnik

Aufnahmen

Ausfahrt

Nacharbeiten

Montanspeleologische Techniken

Die Einseiltechnik

Historische Entwicklung der Seiltechnik

Allgemeine Hinweise zum Material

Strickfahrten (Strickleitern)

Die persönliche Seilausrüstung

Das Seil

Schlingen

Karabiner

Knoten

Seilklemmen

Gurte

Abseilgeräte

Die zweite Sicherung beim Abseilen

Befestigungstechnik

Der Ausbau von Schächten mit dem Seil

Seiltechnik in vertikalen Bauen

Das Abseilen

Das Aufsteigen

Verfitzt - was tun?

Seiltechnik in horizontalen Bauen

Absturzsicherung

Quergänge

Aufstieg in vertikalen Bauen

Freiklettern

Sicherung beim Freiklettern

Aufstieg mit technischen Hilfsmitteln

Kameradenhilfe, Bergung mittels Seiltechnik

Kameradenhilfe – Bergen aus dem Seil

Verletztenbergung aus der Grube

Materialbergung

Erste Hilfe unter Tage

Dieses Kapitel ist kürzer, als es für eine vollständige Darstellung sein müßte. Das liegt daran, daß wir das Fahrrad nicht neu erfinden wollen – es gibt zahlreiche Publikationen für die Höhlenrettung, die wir bestenfalls hätten abschreiben können. Wir haben daher hier nur allgemeine Verhaltensregeln zusammengefaßt und verweisen zum weiteren Studium auf die Literatur (insbesondere [5], auch [18], [7], [38]). Die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Altbergbau sind die gleichen wie bei einem Verkehrsunfall (Knochenbrüche, Schock, Bewußtlosigkeit ...) und in den entsprechenden Lehrbüchern enthalten (Fahrschule!). Wer ein Übriges tun will, meldet sich mal wieder beim DRK zum Lehrgang an. Ausführlicher sind wir lediglich auf befahrungstypische Gefahren (Unterkühlung, Entkräftung, Flüssigkeitsmangel) eingegangen, die in den allgemeinen Lehrbüchern nicht auftauchen. Hinsichtlich der Gefahren durch Gase und Vergiftungen sei auf die Ausführungen im Kapitel 7 verwiesen.

Was tun bei einem Unfall?

Bei einem Unfall ist es das oberste Gebot, kühlen Kopf zu bewahren! Es ist nichts so schlimm, daß es nicht durch Dösigkeit und unbedachtes Handeln noch verschlimmert werden könnte!

?? Zunächst ist zu prüfen, ob eine akute Gefährdung der potentiellen Helfer besteht. Das hat nichts mit Eigennutz zu tun, sondern ein unverletzter Helfer ist Voraussetzung für erfolgreiche Erste Hilfe.

?? Hat man sich als Helfer soweit möglich gegen Gefahren gesichert, sorgt man dafür, daß der Verunfallte keinen weiteren Gefahren ausgesetzt ist. Im einfachsten Fall wird er aus der Gefahrenzone entfernt, ist dies aufgrund der Verletzungen oder sonstiger Umstände unmöglich, trifft man anderweitig Vorkehrungen, um weiteren Schaden zu verhüten.

?? Der nächste Schritt sind die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Beispiel bei Bewußtlosigkeit, Atemstillstand, starken Blutungen, Knochenbrüchen und Ähnlichem. Grundsätzlich ist in jedem Fall Erste Hilfe zu leisten, wenn der Verunfallte nicht gerade durch mechanische Einwirkungen erkennbar tot ist. Gerade bei Unterkühlungs- und Erschöpfungszuständen kann trotz nicht mehr erkennbarem Puls und Atmung der Körper noch lange Zeit lebensfähig sein und der Verunfallte wiederbelebt werden!

Die oben geschilderten Reihenfolge ist die gleichen wie bei jedem anderen Unfall irgendwo über Tage. Gerade mal die notwendigen Techniken bei der Bergung aus dem Seil (Kapitel 14.9) können einen Unterschied bilden, und Hilfe durch Dritte kann nicht zwischendurch ohne Zeitverlust mit dem Handy herangeholt werden. Ist der Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgt, beginnen die Spezifika eines Unfalls in der Altbergbau- oder Höhlenforschung.

Zunächst muß die Frage geklärt werden, ob der Verletzte aus eigener Kraft (mit Unterstützung der anderen Befahrer) die Grube verlassen kann, gegebenenfalls nach einer längeren Rast, oder nicht. Bestehen nur leise Zweifel über die Art und Schwere der erlittenen Verletzung (innere Verletzungen!), über die Transportfähigkeit oder die Kräfte der Befahrungsgruppe, ist es allemal günstiger, den Verletzten in einem Biwak und mit einer Bezugsperson zurückzulassen und Hilfe zu holen oder auf Hilfe zu warten. Ist man zu zweit oder dritt unterwegs gewesen, wird man in der Regel warten müssen. Der Verunglückte wird unter keinen Umständen allein gelassen, und nur unter seltenen Umständen kann man es verantworten, einen Befahrer allein Hilfe holen zu schicken!

Je nach Umständen reichen ein paar Träger und eine Trage, Zubehör zur Seiltechnik, Verbandsmaterial/ Schienen, natürlich Essen und warme Getränke und die Organisation des Transports ab Mundloch aus. Möglicherweise muß aber auch ein Arzt mit hinzugezogen werden, dann muß dieser mit der erforderlichen Ausrüstung versorgt werden. Ist abzusehen, daß die eigenen Kräfte und die freiwilliger Helfer aus dem Bekanntenkreis nicht ausreichen, muß der offizielle Weg beschritten und die Rettung unter Einsatz darauf spezialisierter Organisationen angeschoben werden. Das ist etwas verquollen formuliert – für diese Umgebung am leistungsfähigsten und besten ausgerüstet sind die Höhlenrettungen. Die offizielle Alarmierung führt jedoch in Sachsen über das Oberbergamt und von dort wahrscheinlich in erster Linie zur Grubenwehr. Ob man mit einem direkten Anruf bei einer der Höhlenrettungen diesen Weg vermeiden kann, ist zu bezweifeln. Die Rufnummern der genannten Organisationen siehe Kapitel 0.

Daß man sich bis zur Rettung des Verunfallten keine Gedanken über Rechtsfolgen und Kosten machen sollte, ist selbstverständlich. Zu berücksichtigen ist natürlich der Wille des Verletzten – keiner soll gegen seinen Willen wegen eines gebrochenen Beines von übereifrigen „Helfern“ sein Leben lang in Schulden gestürzt werden! Ansonsten gilt allgemein, die Klappe zu halten über alles, was nicht der Bergung und Versorgung des Verunfallten dient, und sich nach gelegter Aufregung über die richtige Darstellung des Vorfalls einen Kopf zu machen. Zur Rechtslage bei Unfällen siehe auch Kapitel 16.6.5.

Bei der Ausfahrt zum Hilfeholen ist es besonders wichtig, überlegt zu handeln. Fünf oder zehn Minuten Zeitverzug spielen unter den Verhältnissen eines Grubenunfalls keine Rolle, aber ein verstauchter Fuß oder ein selbst verunfallter Bote sind ein echtes Problem!

Spezielle Ratschläge für häufige Fälle

Unterkühlung

Entkräftung und Wassermangel

Das Biwak

Die Alarmierung der offiziellen Rettung

Wir leben in Sachsen – Unrechtslage bei bergbauhistorischen Arbeiten

Anwendungswarnvermerk

Bergbauhistorische Arbeiten im Schatten der §§

Etwas Urschleim

Die Gummizelle

Historische Entwicklung

Die Hohlraumverordnung (HohlkV)

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG)

Ich stelle einen Antrag

Der Befahrungsantrag

Die Alternative Schaubergwerk?

Verschlüsse bremsen: Denkmalschutz und Naturschutz

Ich stelle keinen Antrag

Erwischt – was tue ich nun?

Erwischt – strafrechtliche Folgen

Erwischt – zivilrechtliche Folgen

Erlaubnisscheine selbst gemacht

Rechtslage bei einem Unfall

Umgang mit der Bevölkerung

Was tun mit Funden und Arbeitsergebnissen?

Das Ende des Tunnels

Anhang

Glossar

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Auszüge aus relevanten Rechtsvorschriften

Hohlraumverordnung

Denkmalschutzgesetz

Rundverfügung HohlkV

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Bezugsquellen Ausrüstung

Adressen von relevanten Behörden und Einrichtungen

Sächsische Bergämter

Archive

Landesamt für Archäologie

Landesvermessungsamt Sachsen

Sonstige nützliche Adressen

Signaturen auf bergbaulichen Rissen und bergbauhistorischen Aufnahmen

Telefonnummern für Notfälle und Bergungsmaßnahmen